EG-Vertrag Art. 6 Art. 48 Art. 51 ; RVO § 1267 Abs. 1 ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) Art. 7 ;
Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Leistungen für Waisen - Wehrdienst
EuGH, Urteil vom 25.06.1997 - Aktenzeichen Rs C-131/96
DRsp Nr. 2004/10507
Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Leistungen für Waisen - Wehrdienst
[Carlos Mora Romero gegen Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz]Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein Mitgliedstaat den in einem anderen Mitgliedstaat geleisteten Wehrdienst dem nach seinen eigenen Rechtsvorschriften geleisteten Wehrdienst gleichstellen muß, wenn seine Rechtsvorschriften für Rentenempfänger, deren Ausbildung durch die Ableistung des Wehrdienstes unterbrochen worden ist, die Verlängerung des Anspruchs auf eine Waisenrente über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus vorsehen.
Normenkette:
EG-Vertrag Art. 6 Art. 48 Art. 51 ; RVO § 1267 Abs. 1 ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) Art. 7 ;
Gründe:
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