1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.03.2024 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Schadensersatzforderung, die die ehemalige Arbeitgeberin des Beklagten diesem gegenüber geltend macht.
Die Klägerin betrieb während der Corona-Pandemie mehrere Corona-Testcenter. Der Beklagte war bei der Klägerin zumindest im Zeitraum vom 09.01.2021 bis zum 31.12.2021 angestellt.
Mit der am 04.12.2023 eingegangenen Klage hat die Klägerin vom Beklagten Schadenersatz begehrt.
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