1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 07.03.2019 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, eine zwischen ihnen streitige Versetzung eines Betriebsratsmitglieds aufzuheben.
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