Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 28.2.2024 (
Die Revision wird zugelassen.
Es handelt sich um eine Parallelsache zu der von der 1. Kammer des ThürLAG am 17.12.2024 entschiedenen Sache
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin und eine daraus folgende Pflicht der Beklagten zur Zahlung von Differenzvergütung seit dem 24.8.2020.
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