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LAG München - Urteil vom 21.07.1993
9 Sa 185/93
Normen:
ArbGG
§
66
Abs.
1
;
ZPO
§§ 91a 519 519a ;
Fundstellen:
LAGE § 91a ZPO Nr. 4
MDR 1994, 305
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim,
Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung - Erledigterklärung - Begründungsfrist
LAG München,
Urteil
vom 21.07.1993
- Aktenzeichen 9 Sa 185/93
DRsp Nr. 2002/15113
Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung - Erledigterklärung - Begründungsfrist
Erklärt der Kläger und Berufungskläger nach Einlegung aber vor Begründung der Berufung einseitig den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, so ist die Berufung nur zulässig, wenn sie innerhalb der Berufungsbegründungsfrist auch begründet wird.
Normenkette:
ArbGG
§
66
Abs.
1
;
ZPO
§§ 91a 519 519a ;
Vorinstanz: ArbG Rosenheim,
Fundstellen
LAGE § 91a ZPO Nr. 4
MDR 1994, 305
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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