Der Bekl. war vor dem 3.10.1990 als Richter am ehemaligen Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte tätig. Mit dem 3.10.1990 gingen die früheren Ostberliner Gerichte gemäß Anlage I zum
Für die Monate Oktober und November 1990 erhielt der Bekl. der Höhe nach diejenigen Bezüge, die er im September 1990 erhalten hatte, während er ab 3.10.1990 an sich Wartegeld aufgrund der Regelung des Einigungsvertrages zu erhalten gehabt hätte. Ab Januar 1991 erhielt der Bekl. fortlaufend Wartegeld in Höhe von monatlich 1.250,-- DM.
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