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LAG Berlin
LAG Berlin - Beschluss vom 08.10.1990
7 Ta 10/90
Normen:
ArbGG
§
78
;
ZPO
§
575
;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin,
Arbeitsgerichtsverfahren: örtliche Zuständigkeit -Berlin
LAG Berlin,
Beschluss
vom 08.10.1990
- Aktenzeichen 7 Ta 10/90
DRsp Nr. 2002/8185
Arbeitsgerichtsverfahren: örtliche Zuständigkeit -Berlin
Innerhalb Berlins ist für alle Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis ausschließlich das Arbeitsgericht Berlin örtlich zuständig.
Normenkette:
ArbGG
§
78
;
ZPO
§
575
;
Vorinstanz: ArbG Berlin,
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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