LAG Hamm, vom 13.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 788/10
ArbG Bielefeld, vom 03.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2958/09
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
BAG, Urteil vom 20.11.2012 - Aktenzeichen 1 AZR 179/11
DRsp Nr. 2012/22892
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das gilt jedoch nur, soweit Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist.Orientierungssätze:
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