I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 13. September 2023 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung eines 13. Monatseinkommens für das Jahr 2022.
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