Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 13. März 2012 (
Die Beklagte wird verurteilt, auf das Entgelt der Klägerin für den Monat Juli 2010 noch 22,71 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16. August 2010.
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