I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 07.02.2024 - Az.:
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Die Klägerin ist seit dem 16.08.2001 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Pflegehelferin/Angestellte in der Pflege vollzeitbeschäftigt.
In dem Arbeitsvertrag zwischen den Parteien vom 15.08.2001 (Bl. 124 ff. der Akte) heißt es - auszugsweise - wie folgt:
"§ 2 Vergütung
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