EuGH - Urteil vom 11.04.2000
Rs C-356/98
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 2;
Fundstellen:
AP Nr. 5 zu EWG-Verordnung Nr. 1612/68
ZAR 2000, Z
Vorinstanzen:
Immigration Adjudicator,

Arben Kaba gegen Secretary of State for the Home Department

EuGH, Urteil vom 11.04.2000 - Aktenzeichen Rs C-356/98

DRsp Nr. 2000/4610

Arben Kaba gegen Secretary of State for the Home Department

Eine Regelung eines Mitgliedstaats, nach der sich die Ehegatten von Wanderarbeitnehmern, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, vier Jahre lang in diesem Mitgliedstaat aufgehalten haben müssen, bevor ein Antrag auf unbefristete Erlaubnis zum Aufenthalt gestellt und behandelt werden kann, während für die Ehegatten von Personen, die in diesem Mitgliedstaat auf Dauer Wohnsitz genommen haben, ohne Beschränkungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer zu unterliegen, nur ein Aufenthalt von zwölf Monaten verlangt wird, stellt keine Diskriminierung dar, die gegen Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft verstößt.

Normenkette:

Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 2;

01 - 02 Prozeßgeschichte

03 - 11 Rechtlicher Rahmen

03 - 05 Gemeinschaftsrecht

06 - 11 Nationales Recht

12 - 18 Sachverhalt und Ausgangsverfahren

19 - 19 Vorlagefragen

20 - 35 Zu den Vorlagefragen (Entscheidungsgründe)

36 - 36 Kosten