ArbG Bremen vom 12.05.1993
7 Ca 7023/93
Fundstellen:
DB 1993, 1234
DB 1993, 1243
NJW 1993, 2560

ArbG Bremen - 12.05.1993 (7 Ca 7023/93) - DRsp Nr. 1998/3592

ArbG Bremen, vom 12.05.1993 - Aktenzeichen 7 Ca 7023/93

DRsp Nr. 1998/3592

»Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art. 177 des EWG-Vertrages folgende Fragen vorgelegt: 1. Gebietet es der Grundsatz des gleichen Zugangs von Männern und Frauen zur Beschäftigung gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 09.02.1976, daß ein nationales Gesetz, in dem eine ohne sachlichen Grund erfolgende Diskriminierung von Teilzeitkräften untersagt ist, so ausgelegt wird, daß in einer weiteren hauptberuflichen, sozial gesicherten Position der Teilzeitkraft kein sachlicher Grund für eine schlechtere Bezahlung der Teilzeittätigkeit gesehen wird? 2. Falls die Frage zu 1) verneint wird: Verbietet es der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau in Art. 119 EWG-Vertrag und Richtlinie des Rates 75/117/EWG vom 10.02.1975, in dem Bezug einer Rente eine hauptberufliche, sozial gesicherte Position zu sehen, wenn die Rente aufgrund von Erwerbsausfall durch Kindererziehung gemindert ist?«