Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, bezogen auf die Widerklageanträge 3.b) bis 3.d), das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 27. März 2024 -
Der Kläger wird verurteilt, der Beklagten in Textform Auskunft zu erteilen über die ihm ab dem 20. Januar 2023 bis zum 15. Oktober 2023 von der Agentur für Arbeit und/oder dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsangebote und Stellenvorschläge auch unter Nennung von Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung.
Im Übrigen werden die Widerklageanträge zu 3.a) bis 3.d) abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Annahmeverzugsvergütung und Auskunft.
1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. a) b) c) d) e)
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|