1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 05.07.2023 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Mindestentgelt nach der 4. und 5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV), insbesondere über den Geltungsbereich dieser Verordnungen.
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