LAG Nürnberg - Urteil vom 12.11.2024
6 SLa 105/24
Normen:
VK-Arbeit § 5 TV;
Fundstellen:
BB 2025, 1203
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 08.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 404/23

Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags hinsichtlich Berechnung eines tariflichen Zuschlags für vollkontinuierliche Arbeitsweise

LAG Nürnberg, Urteil vom 12.11.2024 - Aktenzeichen 6 SLa 105/24

DRsp Nr. 2025/3440

Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags hinsichtlich Berechnung eines tariflichen Zuschlags für vollkontinuierliche Arbeitsweise

Der Zuschlag für vollkontinuierliche Arbeitsweise gemäß § 5 Tarifvertrag über vollkontinuierliche Arbeitsweise ist aus dem gesamten Bruttoverdienst einschließlich der übertariflichen Zulage zu berechnen.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 08.02.2024, Az. 9 Ca 404/23, wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VK-Arbeit § 5 TV;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Berechnungsweise eines tariflichen Zuschlags und damit verbundene Entgeltdifferenzen für die Monate Januar bis März 2023.

Der Kläger ist bei der Beklagten, welche Packmittel aus Röhrenglas für die pharmazeutische Industrie herstellt, seit 24.09.2012 als Anlagenbediener beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit die Tarifverträge für die gewerblichen Arbeitnehmer der Hohlglas veredelnden Betriebe Anwendung.

1. 2. 3. I. II.