1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 28.04.2022 (
Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
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