LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 04.12.2024
6 SLa 384/24
Normen:
§ 3 Abs. 1 Entgelt-TV i.d.F.v. 09.02.2018;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 14.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 281/23

Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags i.R.d. Zahlungsansprüche infolge einer tarifvertraglichen Entgelterhöhung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.12.2024 - Aktenzeichen 6 SLa 384/24

DRsp Nr. 2025/2632

Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags i.R.d. Zahlungsansprüche infolge einer tarifvertraglichen Entgelterhöhung

Hätten die Parteien eines Anerkennungstarifvertrags regelt wollen, dass künftige Entgelterhöhungen stets in voller Höhe weitergegeben werden sollen, hätten sie die Regelung sprachlich etwa wie folgt fassen müssen: "Allerdings werden alle künftigen prozentualen Entgelterhöhungen aus dem jeweils geltenden Flächentarifvertrag auf Basis der jeweils geltenden Entgelte (Entgelt-TV) umgesetzt."

Tenor

1. Auf die Berufungen der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 14. März 2024 - 10 Ca 281/23 - abgeändert und die Klagen werden abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 3 Abs. 1 Entgelt-TV i.d.F.v. 09.02.2018;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche infolge einer tarifvertraglichen Entgelterhöhung.

Die Kläger sind Mitglieder der Industriegewerkschaft Metall und waren dies auch im Zeitraum von Juni bis September 2023. Sie sind bei der Beklagten, die ein sogenanntes OTMitglied des Verbandes der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e.V. ist, auf arbeitsvertraglicher Grundlage beschäftigt.