1. Auf die Berufungen der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 14. März 2024 -
2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche infolge einer tarifvertraglichen Entgelterhöhung.
Die Kläger sind Mitglieder der Industriegewerkschaft Metall und waren dies auch im Zeitraum von Juni bis September 2023. Sie sind bei der Beklagten, die ein sogenanntes OTMitglied des Verbandes der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e.V. ist, auf arbeitsvertraglicher Grundlage beschäftigt.
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