LAG Hamm, vom 15.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 265/08
ArbG Paderborn - 2 Ca 1270/07 - 18.1.2008,
Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers; Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Verwirkung des Anspruchs auf Vertragsstrafe
BAG, Urteil vom 22.10.2009 - Aktenzeichen 8 AZR 865/08
DRsp Nr. 2010/2211
Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers; Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Verwirkung des Anspruchs auf Vertragsstrafe
Orientierungssätze:1. Bei der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers handelt es sich um eine nicht-typische Willenserklärung, deren Auslegung vorrangig den Tatsachengerichten obliegt. Das Revisionsgericht kann die Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157BGB) richtig angewandt sind, ob dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 57; 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3). Dem Revisionsgericht steht die Prüfung nur dahin offen, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der Willenserklärung möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (BAG 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP AÜG § 1 Nr. 8 = EzA AÜG § 1 Nr. 1).
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