LAG Thüringen - Urteil vom 29.10.2024
1 Sa 62/24
Normen:
JLP § 5 Nr. 6 Abs. 4 S. 1 TV;
Vorinstanzen:
ArbG Suhl, vom 21.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1071/23

Auslegung eines Tarifvertrags hinsichtlich Gewährung einer Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto

LAG Thüringen, Urteil vom 29.10.2024 - Aktenzeichen 1 Sa 62/24

DRsp Nr. 2025/1116

Auslegung eines Tarifvertrags hinsichtlich Gewährung einer Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto

1. Das Wahlrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Erfüllung des Umwandlungsanspruchs bezogen auf Stunden und Minuten enspricht der Wahlschuld nach dem § 262 BGB. 2. Das Wahlrecht besteht vorliegend zwischen zwei Leistungen - der Gutschrift auf einem Zeitkonto oder der Geldleistung. Bei einer Wahlschuld steht das Wahlrecht gemäß § 262 BGB im Zweifel dem Schuldner zu.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 21.03.2024 - Az. 4 Ca 1071/23 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

JLP § 5 Nr. 6 Abs. 4 S. 1 TV;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Gewährung einer Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers und in diesem Zusammenhang um die Auslegung eines Tarifvertrags.

Der gewerkschaftsangehörige Kläger ist seit dem 11.10.1999 als Produktionsarbeiter mit 37,5 Stunden auf Basis des Anstellungsvertrages vom 06.10.1999 (Bl. 5 - 11 der Akte) in Vollzeit tätig. Für den Kläger ist auf Basis einer "Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit" vom 17.12.2020 (Bl. 59 - 74 der Akte) ein Arbeitszeitkonto eingerichtet.

Über das Vermögen der Arbeitgeberin wurde am 28.07.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt (AG Hanau, Az. 70 IN 104/20).