1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Januar 2009 -
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 4. Juni 2008 - 7 Ca 1951/07 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 267,35 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. September 2007 zu zahlen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger 17/20, die Beklagte 3/20 zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter und dritter Instanz hat die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger ab April 2007 zustehenden Vergütung und in diesem Zusammenhang um die Auslegung tarifvertraglicher Vorschriften.
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