1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 9. November 2023 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Beschäftigungs- bzw. Einstellungsanspruch des Klägers und Vergütungsansprüche für die Monate Februar bis April 2023.
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