ArbG Stuttgart, vom 28.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 402/22
LAG Köln, vom 31.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 24/23
Ausrichtung einer vertraglichen Bezugnahmeregelung auf die jeweils für die Arbeitgeberin geltenden Tarifverträge (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel oder Tarifwechselklausel); Arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahme auf bestimmte Tarifverträge oder Tarifwerke im Falle einer sog. Gleichstellungsabrede i.S.d. früheren Rechtsprechung
BAG, Urteil vom 11.12.2024 - Aktenzeichen 4 AZR 44/24
DRsp Nr. 2025/4133
Ausrichtung einer vertraglichen Bezugnahmeregelung auf die jeweils für die Arbeitgeberin geltenden Tarifverträge (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel oder Tarifwechselklausel); Arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahme auf bestimmte Tarifverträge oder Tarifwerke im Falle einer sog. Gleichstellungsabrede i.S.d. früheren Rechtsprechung
Eine arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge steht, wenn es sich um eine sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung handelt, unter der auflösenden Bedingung, dass ihre Dynamik endet, wenn die Voraussetzungen für die Annahme einer solchen Abrede entfallen. Diese tritt nicht nur bei Ende der Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin ein, sondern ua. auch dann, wenn der Arbeitnehmer an einen Arbeitsort versetzt wird, der außerhalb des Geltungsbereichs des in Bezug genommenen Tarifvertrags liegt. In der Folge sind die in Bezug genommenen Tarifverträge ab diesem Zeitpunkt nur noch statisch, mit dem dann bestehenden Inhalt, anwendbar (Rn. 36 ff.).Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.