Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgericht Lörrach vom 16.07.2014,
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte € 4.346,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.08.2014 zu zahlen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf Zahlung einer Sonderprämie aus Anlass der Betriebsschließung gemäß der "Betriebsvereinbarung Sonderprämie" vom 29.4.2013 aus dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat.
I. 1. 2. II.
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