LAG Köln - Urteil vom 19.12.2024
8 SLa 259/24
Normen:
SGB V § 50 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 19.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1476/23

Ausschluss eines Anspruchs eines Beschäftigten auf Krankengeld nach Renteneintritt

LAG Köln, Urteil vom 19.12.2024 - Aktenzeichen 8 SLa 259/24

DRsp Nr. 2025/3983

Ausschluss eines Anspruchs eines Beschäftigten auf Krankengeld nach Renteneintritt

Für den nach § 243 SGB V ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung kommt es nicht auf die Zustimmung des Arbeitnehmers an. Ein Anspruch auf Krankengeld ist nach Renteneintritt gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ausgeschlossen, so dass der ermäßigte Beitragssatz gilt.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 19.04.2024 - 2 Ca 1476/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 50 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche.

Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 26.02.2018 bis zum 11.02.2022 in Vollzeit als LKW-Fahrer beschäftigt. Seit dem 01.08.2021 bezieht der Kläger die Regelaltersrente. Ungeachtet dessen arbeitete der Kläger über den 01.08.2021 hinaus in unverändertem Umfang bei der Beklagten. Beginnend mit dem 11.10.2021 war der Kläger sodann durchgängig bis zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses erkrankt.