Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 24.02.2022 -
Die Anträge zu 1. und 2. werden abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 81% und die Beklagte 19%. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu zwei Dritteln und die Beklagte zu einem Drittel.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten jetzt noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung und Annahmeverzugslohnansprüche.
Die Beklagte ist ein Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in L. Zum Zeitpunkt der Kündigung beschäftigte sie ca. 2.100 Arbeitnehmer.
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