LAG Niedersachsen - Urteil vom 30.09.2024
15 Sa 787/23
Normen:
BGB § 626;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 24.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 148/21

Außerordentliche Kündigung aufgrund ehrverletzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber in einer Whats App Chatgruppe

LAG Niedersachsen, Urteil vom 30.09.2024 - Aktenzeichen 15 Sa 787/23

DRsp Nr. 2024/15585

Außerordentliche Kündigung aufgrund ehrverletzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber in einer Whats App Chatgruppe

Ehrverletzende Äußerungen über den Arbeitgeber oder Kollegen in einem privaten Whats App Chat können geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn die voraussetzungen für eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung des Äußernden nicht vorliegen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 24.02.2022 - 10 Ca 148/21 - teilweise abgeändert.

Die Anträge zu 1. und 2. werden abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 81% und die Beklagte 19%. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu zwei Dritteln und die Beklagte zu einem Drittel.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626;

Tatbestand

Die Parteien streiten jetzt noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung und Annahmeverzugslohnansprüche.

Die Beklagte ist ein Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in L. Zum Zeitpunkt der Kündigung beschäftigte sie ca. 2.100 Arbeitnehmer.

1. 2. 3.