1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 - 15 Ca 4548/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch fristlose Kündigung der Beklagten vom 13. Mai 2008 und/oder 2. Juni 2008 beendet worden ist.
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