1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.10.2023 -
2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine außerordentliche, fristlose Kündigung der Beklagten vom 26.05.2023. Dabei steht der Vorwurf des unerlaubten Wettbewerbs im Raum. Außerdem begehrt der Kläger die restliche Vergütung für den Monat Mai 2023 für die Zeit nach dem Zugang der Kündigung.
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