BAG - 11.05.1978 (3 AZR 21/77) - DRsp Nr. 1996/16147
BAG, vom 11.05.1978 - Aktenzeichen 3 AZR 21/77
DRsp Nr. 1996/16147
Der Mitarbeitervertrag des Kommanditisten mit seiner Kommanditgesellschaft kann, auch wenn er in seinen Grundzügen einen Arbeitsvertrag darstellt, regelmäßig nicht losgelöst von dem Gesellschaftsvertrag des Kommanditisten gekündigt werden.