BAG - 12.09.1985 (2 AZR 324/84) - DRsp Nr. 1992/6410
BAG, vom 12.09.1985 - Aktenzeichen 2 AZR 324/84
DRsp Nr. 1992/6410
Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers (Abs. 5) nur dann, wenn der Betriebsrat aus einem der in Abs. 3 genannten Gründe der Kündigung widersprochen hat,(d) also nicht im Falle der Begründung des Widerspruchs damit, der Arbeitnehmer könne auf seinem bisherigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden.
Normenkette:
BetrVerfG § 102 Abs.3, Abs.5;
»... Voraussetzung für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5BetrVG [BetrVerfG] ist das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Widerspruchs.. .
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.