BAG - 29.10.1985 (3 AZR 485/83) - DRsp Nr. 1992/6402
BAG, vom 29.10.1985 - Aktenzeichen 3 AZR 485/83
DRsp Nr. 1992/6402
Haftungsmäßige Zuordnung von Versorgungsanwartschaften bei Betriebsveräußerung im Konkurs, unterschieden danach, ob die Anwartschaften vor oder nach Konkurseröffnung erdient wurden;(b-c) Anwartschaften aus der Zeit vor Konkurseröffnung:(b) Haftung des Pensionssicherungsvereins für unverfallbare Anwartschaften;(c) Geltendmachung verfallbarer Anwartschaften nur im Konkursverfahren;(d) Haftung des Betriebserwerbers für Anwartschaften aus der Zeit nach Konkurseröffnung.