»... [Nach] §
Das Berufsausbildungsverhältnis endet i. d. R. mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit (§ 14 Abs. 1 BBiG [BerBildG]). Besteht der Auszubildende aber vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis bereits mit dem Bestehen der Abschlußprüfung (§ 14 Abs. 2 BBiG). Die Abschlußprüfung ist bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (BAG, DB 1971,1969). ...
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|