LAG Berlin - Urteil vom 07.02.1977 - 5 Sa 73/76, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 13.12.1978 (4 AZR 322/77) - DRsp Nr. 2007/24331
BAG, Urteil vom 13.12.1978 - Aktenzeichen 4 AZR 322/77
DRsp Nr. 2007/24331
»1. Bei einem technischen Angestellten, der im Kernphysik- und Isotopenlabor einer Technischen Fachhochschule tätig ist, kommen als "Arbeitsvorgänge" (§ 22BAT a.F.) die Einweisung studentischer Übungsgruppen an den Versuchseinrichtungen, die Beratung bei Studienarbeiten der Abschlußsemester, die Entwicklung von Versuchseinrichtungen und die Erledigung von Verwaltungsaufgaben in Betracht.2. Die Tätigkeitsmerkmale der VergGr IVb Fallgruppe 21 Anlage 1a BAT sind in ihrer zweiten Alternative nur erfüllt, wenn kumulativ zwei tarifliche Erfordernisse zu bejahen sind: Einmal muß der "sonstige Angestellte" subjektiv über Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die denen eines geprüften Fachschulingenieurs entsprechen. Außerdem muß die auszuübende Tätigkeit objektiv derartige Fähigkeiten und Erfahrungen fordern und damit "Ingenieurszuschnitt" haben.
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