I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 24. Januar 2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Kalenderjahr 2021 eine Tantieme iHv. EUR 21.500,00 brutto nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2022 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Kalenderjahr 2022 eine Tantieme iHv. EUR 25.500,00 brutto nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2023 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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