Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 20. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
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Die Verfahrensbeteiligten streiten um die Frage, ob die Amtszeit des bei einer militärischen Dienststelle gebildeten Personalrats mit dem Ausscheiden des einzigen zivilen Beschäftigten aus dem Personalrat und der Dienststelle endet.
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