Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht, ob dieses Arbeitsverhältnis infolge einer von der Klägerin als unwirksame Änderungskündigung angesehenen Erklärung der Beklagten sein Ende - gefunden hat und ob der Klägerin Ansprüche auf Arbeitsentgelt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. Zuschuß zum Mutterschaftsgeld zustehen.
Die im Jahre 1949 geborene Klägerin studierte Geschichts- und Literaturwissenschaften an der Universität Hamburg. Zur Zeit der Klageerhebung (Juli 1988) befand sie sich im 31. Semester. Während ihres Studiums arbeitete die Klägerin im Druckereibetrieb der Beklagten als Arbeiterin.
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