I. Der Kläger begehrt - unter Rücknahme eines bestandskräftig gewordenen Ablehnungsbescheides - die Förderung der Teilnahme an einem "Sonderpädagogischen Lehrgang" für Gruppenleiter. Nach seinem schriftsätzlichen Vorbringen in den Vorinstanzen geht es ihm um die Erstattung von Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Fahrkosten.
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