LAG Hamm - Urteil vom 15.11.2024
1 SLa 733/24
Normen:
BGB § 779 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 14.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3350/23

Beilegen von Ungewissheiten der Parteien mit einem Vergleich

LAG Hamm, Urteil vom 15.11.2024 - Aktenzeichen 1 SLa 733/24

DRsp Nr. 2025/1005

Beilegen von Ungewissheiten der Parteien mit einem Vergleich

Mit einem Vergleich i.S.d. § 779 BGB wollen die Parteien Ungewissheiten beilegen, nicht angenommenen Gewissheiten eine neue Rechtsqualität geben. Gehen die Parteien wie selbstverständlich vom Bestand einer Anspruchsgrundlage aus und wollen sie lediglich eine Verständigung über die Höhe des geschuldeten Betrags herbeiführen, führt die Unwirksamkeit der den vermeintlichen Anspruch begründenden Klausel zur Unwirksamkeit des Vergleichs, weil ein als feststehend angenommener Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden wäre.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 14.06.2024 - 10 Ca 3350/23 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

BGB § 779 Abs. 1;

Tatbestand