ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 23.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 11209/22
LAG Bremen, vom 25.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ta 25/23
Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht; Erstrecken der Vertretungsbereitschaft eines Rechtsanwalts auch auf das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren
BAG, Beschluss vom 18.04.2024 - Aktenzeichen 4 AZB 22/23
DRsp Nr. 2024/6431
Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht; Erstrecken der Vertretungsbereitschaft eines Rechtsanwalts auch auf das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren
Orientierungssätze:1. Die Vertretungsbereitschaft eines Rechtsanwalts, dessen Beiordnung begehrt wird, muss sich auch auf das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren erstrecken (Rn. 9 ff.).2. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts und dessen Bevollmächtigung sind grundsätzlich gesondert zu betrachten (Rn. 17).3. Ergeben sich aus der dem Gericht vorliegenden Vollmachtsurkunde eines Prozessbevollmächtigten Einschränkungen in Bezug auf das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren, kann dieser nicht entnommen werden, dass der Prozessbevollmächtigte die für seine Beiordnung erforderliche Vertretungsbereitschaft iSv. § 121 Abs. 2ZPO hat (Rn. 19).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.