Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 04. Oktober 2023 -
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 60.378,00 EUR (in Worten: Sechzigtausenddreihundertachtundsiebzig und 0/100 Euro) zu zahlen.
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