1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.05.2009
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 27.11.2008 am 30.04.2009 aufgelöst worden ist.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin ¼ und die Beklagte ¾.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Dauer der Kündigungsfrist unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung.
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