Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Mai 2008 - 12 Sa 256/08 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, den der Kläger mit einem Verstoß der Beklagten gegen das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - AGG - begründet.
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