Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27.07.2023 -
Die Berufung des Klägers wird als unzulässig verworfen soweit sie sich
in Höhe weiterer 19.354,23 Euro nebst Zinsen gegen die Abweisung des erstinstanzlichen Antrags zu 1),
in Höhe von 717,00 Euro brutto gegen die Abweisung des erstinstanzlichen Antrags zu 5) (Vergütung Oktober 2022)
in Höhe von 717,00 Euro brutto gegen die Abweisung des erstinstanzlichen Antrags zu 6) (Vergütung November 2022),
in Höhe von 717,00 Euro brutto gegen die Abweisung des erstinstanzlichen Antrags zu 7) (Vergütung Dezember 2022) und
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