LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.10.2024
14 Sa 943/23
Normen:
BGB § 315;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 27.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 6751/22

Berechnung der Bonusansprüche eines Arbeitnehmers i.R.d. richterlichen Ersatzleistungsbestimmung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.10.2024 - Aktenzeichen 14 Sa 943/23

DRsp Nr. 2025/1227

Berechnung der Bonusansprüche eines Arbeitnehmers i.R.d. richterlichen Ersatzleistungsbestimmung

1. Verhindert ein Arbeitnehmer das Entstehen derartiger Unterlagen, die nach dem beim Arbeitgeber geltenden betrieblichen Regeln eine wesentliche Grundlage für seine Leistungsbeurteilung bei Bonus-Zahlungen bilden, reduziert dies die Darlegungslast des Arbeitgebers für die Richtigkeit der von ihm vorgenommenen Leistungsbewertung. 2. Dies folgt aus dem Rechtsgedanken des § 162 BGB und den Folgen der Beweislastverteilung nach dem § 286 ZPO.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27.07.2023 - 21 Ca 6751/22 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 9,48 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 22.12.2022 zu zahlen.

Die Berufung des Klägers wird als unzulässig verworfen soweit sie sich

in Höhe weiterer 19.354,23 Euro nebst Zinsen gegen die Abweisung des erstinstanzlichen Antrags zu 1),

in Höhe von 717,00 Euro brutto gegen die Abweisung des erstinstanzlichen Antrags zu 5) (Vergütung Oktober 2022)

in Höhe von 717,00 Euro brutto gegen die Abweisung des erstinstanzlichen Antrags zu 6) (Vergütung November 2022),

in Höhe von 717,00 Euro brutto gegen die Abweisung des erstinstanzlichen Antrags zu 7) (Vergütung Dezember 2022) und