Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 22.05.2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 283,16 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 02.12.2023 über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die richtige Berechnung einer Sonderzuwendung.
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