Auf die Berufung der Klägerin zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 21. Februar 2024 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. 306.400,00 EUR (in Worten: Dreihundertsechstausendvierhundert und 0/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Januar 2023 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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