LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 29.08.2024
L 10 SB 118/23
Normen:
BRAO § 46 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Hildesheim, vom 15.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 SB 191/22

Berechtigung eines Arbeitgebers zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Syndikusrechtsanwalt

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.08.2024 - Aktenzeichen L 10 SB 118/23

DRsp Nr. 2025/2795

Berechtigung eines Arbeitgebers zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Syndikusrechtsanwalt

Vertretungsberechtigte Verbände in sozialgerichtlichen Verfahren sind auch dann erst ab 2026 zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet, wenn diese einen für sie tätigen Syndikusrechtsanwalt für die Prozessvertretung einsetzen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hildesheim vom 15. November 2023 aufgehoben.

Die Sache wird an das Sozialgericht Hildesheim zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BRAO § 46 Abs. 6 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob das beklagte Land berechtigt gewesen ist, den bei der Klägerin festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 auf 40 herabzusetzen.