Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hildesheim vom 15. November 2023 aufgehoben.
Die Sache wird an das Sozialgericht Hildesheim zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob das beklagte Land berechtigt gewesen ist, den bei der Klägerin festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 auf 40 herabzusetzen.
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