LAG Köln - Urteil vom 15.10.2024
4 Sa 186/23
Normen:
KSchG § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 1441/20

Berechtigung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Überprüfung des Vertragsstatuts durch Sozialversicherungsbehörden

LAG Köln, Urteil vom 15.10.2024 - Aktenzeichen 4 Sa 186/23

DRsp Nr. 2024/15355

Berechtigung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Überprüfung des Vertragsstatuts durch Sozialversicherungsbehörden

Lässt ein Arbeitnehmer, in dessen Arbeitsvertrag die Anwendung türkischen Rechts vereinbart ist, im Rahmen seiner Arbeitslosmeldung durch die deutschen Sozialversicherungsbehörden überprüfen, ob sein Beschäftigungsverhältnis dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt, so rechtfertigt dies wegen der Wahrnehmung berechtigter Interessen keine Kündigung. Ebenso wenig kann hierauf ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers gem. § 9 KSchG gestützt werden.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.10.2022 - 10 Ca 1441/20 -, ergänzt mit Urteil vom 29.06.2023, wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 9;

Tatbestand

Die Parteien streiten zweitinstanzlich um die Wirksamkeit zweier Kündigungen vom 19.02.2021 sowie vom 19.01.2022.

Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist am 1975 geboren, verheiratet und 2 volljährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet.

Die Beklagte ist die halbstaatliche t Fluggesellschaft T AG. Sie unterhält in Deutschland mehrere Zweigstellen in Städten mit Flughäfen, unter anderem in S, D und K.

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