1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.10.2022 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich um die Wirksamkeit zweier Kündigungen vom 19.02.2021 sowie vom 19.01.2022.
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist am 1975 geboren, verheiratet und 2 volljährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet.
Die Beklagte ist die halbstaatliche t Fluggesellschaft T AG. Sie unterhält in Deutschland mehrere Zweigstellen in Städten mit Flughäfen, unter anderem in S, D und K.
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