Der Tenor des Urteils vom 21.11.2024 wird wegen offenkundiger Unrichtigkeit berichtigt.
Anstelle "seit Rechtshängigkeit" hat der Urteilstenor zu lauten unter:
1b: "seit dem 31.05.2023"
1c: "seit dem 21.06.2023"
1d: "seit dem 18.07.2023".
Er lautet damit zutreffend wie folgt:
1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17.08.2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Crew-Busfahrer entsprechend der Entgeltgruppe 3 des ETV-... ...-... zu beschäftigen.
b.)Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Restvergütung für den Monat Mai 2023 in Höhe von 1.663,81 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.05.2023 zu zahlen.
c.)Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Vergütung für den Monat Juni 2023 in Höhe von 2.170,19 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.06.2023 zu zahlen.
d.)Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Vergütung für den Monat Juli 2023 in Höhe von 2.170,19 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.07.2023 zu zahlen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.
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