Berücksichtigung einer Gewinnbeteiligung im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LFZG
BSG, Urteil vom 15.04.1997 - Aktenzeichen 1 RK 13/96
DRsp Nr. 1997/9397
Berücksichtigung einer Gewinnbeteiligung im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3LFZG
1. Nicht zu den Aufwendungen, die dem Arbeitgeber im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3LFZG zu erstatten sind, gehört eine Gewinnbeteiligung, die der Arbeitnehmerin auch dann ungekürzt zusteht, wenn ihre Tätigkeit im Verlauf des Jahres wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG unterbrochen war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]