1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 18. Mai 2011 -
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 16. Juli 2010 -
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
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